26.02.2021, KVP Schweiz
Einig mit Bundesrat und Parlament
Nein zum Burkaverbot, Ja zu den beiden anderen Vorlagen
In Hinblick auf die Abstimmung vom 7. März 2021 empfiehlt die KVP ein Nein zur Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ und ein Ja zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) sowie zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien. |
Burkas werden von Frauen aus ganz unterschiedlichen Motiven und in unterschiedlichem Kontext von Sitte, Tradition und Kultur getragen (Islamwissenschafter Reinhard Schulze). Die Vollverschleierung einzig und allein einem patriarchal motivierten Zwang eines gewalttätigen Islamismus zuzuschreiben, ist nicht haltbar. Die Musliminnen hier in Europa tragen den Schleier meist freiwillig (Soziologin Agnès De Féo). Daher muss der Schutz der Persönlichkeitsrechte im Vordergrund stehen, und die Initiative erweist sich vorwiegend von einer islamfeindlichen Grundhaltung getragen, die zu Hass und Gewalt führt. Das war schon bei der Minarettverbotsinitiative der Fall, welche die KVP ebenfalls abgelehnt hat. Extreme Ansichten einer in der Schweiz verschwindend kleinen Minderheit, die weder der Demokratie noch anderen Interessen schadet, sind in einem freiheitlichen Rechtsstaat zu tolerieren. Der Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament schützt die berechtigten Interessen nach Identifizierung einer verschleierten Person hinreichend. In Übrigen sprach sich auch Papst Benedikt XVI. gegen ein allgemeines Burkaverbot aus. Das E-ID-Gesetz regelt das Bedürfnis nach elektronischen Identifizierungsdiensten dezentral. Der Bund überwacht die Dienstleister, diese bringen das nötige technische Fachwissen. Die Vorlage entspricht damit exemplarisch dem Subsidiaritätsprinzip. Der Datenschutz ist optimal in Art. 15 und 16 gesetzlich geregelt. Die Randdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Mit dem Indonesienabkommen basiert ein internationales Handelsabkommen erstmals auf den grundlegenden Standards und Prinzipien der Menschenrechte und einer nachhaltigen Wirtschaft. Damit ist freilich noch nicht viel bewirkt. Es wird einiges von der Umsetzung, Kontrolle und Optimierung des Abkommens abhängen. Die Instrumente dazu sind vorhanden, auch für die Einflussnahme der Zivilgesellschaft (Botschaft des Bundesrates, Ziffer 4.9). Im Sinne einer Chance kann dem Abkommen daher zugestimmt werden. |
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